Kassenabrechnung

Krankenkasse:

Sie sind erkrankt und benötigen kurzfristig über einen gewissen Zeitraum Unterstützung im Haushalt?
Auch eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist für uns kein Problem!


Pflegekasse:

Wussten Sie schon, dass Ihnen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zusteht?
Diesen Entlastungsbetrag dürfen aber nur qualifizierte Unternehmen abrechnen.
Wir sind seit Oktober 2019 dazu berechtigt, diesen Betrag mit der Pflegekasse abzurechnen. 
Falls gewünscht, rechnen wir auch über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab.
Somit hätten sie als Kunde keinerlei Kosten und bürokratische Erledigungen zu vollziehen.

Zusätzlich beraten wir Sie gerne auch wegen der Stundenweise Verhinderungspflege die Ihnen ab Pflegegrad 2 zusteht. Diese dürfen wir ebenfalls mit der Pflegekasse abrechnen.